Obligatorischer Hundekurs Kanton Thurgau
Die Ausbildungspflicht von Hundehaltern im Kanton Thurgau ist in der Hundegesetzgebung geregelt, deren Vollzug in der Verantwortung der Politischen Gemeinden liegt. Gemäss § 1b Abs. 1 des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG; RB 641.2) muss, wer einen Hund hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen. Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs. Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen (§7a Abs. 1 und 2 der Hundeverordnung [HundeV]). (Quelle: https://veterinaeramt.tg.ch/faq/hundewesen.html/14752#js-accordion_control--31)
Termine
Wir bieten fortlaufend neue Kurse an. Für Informationen und Termine bitte um Kontaktaufnahme.
Kosten
CHF 300.00 10 Lektionen inkl. Ausstellen des Ausweises für den Kanton Thurgau