Logo

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hundeschule Christine Müller THPM GmbH vom Mai 2022

1. Anmeldung und AGB

Anmeldungen zur Ausbildung bei der Hundeschule Christine Müller THPM GmbH, nachfolgend "Hundeschule" genannt, sind verbindlich. Die teilnehmende Person erklärt sich mit den AGB einverstanden.

2. Annullation, Abmeldung und Durchführung

Allfällige Abmeldungen sind spätestens 48 Stunden schriftlich oder im Notfall per Telefon mitzuteilen. Bei verspäteter Abmeldung werden die vollen Ausbildungskosten verrechnet.

Die Hundeschule behält sich in jedem Fall das Recht vor, Kurse zu verschieben oder zu annullieren. Kursteilnehmende werden frühzeitig (in der Regel ca. 5 Tage vorher) darüber informiert. Das Kursgeld wird im Fall einer Kursannullation rückerstattet. Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen oder unvorhersehbaren Ereignissen können Kurse oder Lektionen nach Ermessen von der Hundeschule kurzfristig verschoben oder abgesagt werden.

Die Hundeschule kann störende oder tierschutzwidrig handelnde Personen von der weiteren Ausbildung ausschliessen. Die Ausbildungskosten bleiben in vollem Umfang geschuldet und werden bei Vorauszahlung nicht zurückerstattet.

3. Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten richten sich nach dem publizierten Tarif oder werden einzeln vereinbart.

Ausbildungskosten sind grundsätzlich in der ersten Lektion (Abo) oder direkt nach jedem Kurs bar zu entrichten. Das Abo hat eine Gültigkeit von 4 Monaten.

4. Teilnahmevoraussetzung

Nur Hunde, die einen gültigen Impfausweis und den erforderlichen Impfschutz besitzen sowie frei von Krankheiten und Ungeziefer sind, dürfen am Training teilnehmen. Bei Welpen muss ein dem Alter angemessener Impfschutz vorhanden sein. Der Impfausweis ist auf Verlangen der Hundeschule vom Hundehalter vorzulegen.

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundeschule vor der ersten Ausbildung und jeweils aktuell über jegliche Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermässige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.

Läufige Hündinnen dürfen an der Ausbildung teilnehmen, sofern dies mit der Hundeschule abgesprochen und diese damit ausdrücklich einverstanden ist.

Die teilnehmenden Hundehaltenden müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.

5. Leinenpflicht, Verhalten bei der Ausbildung

Auf dem Parkplatz, dem Trainingsareal und dem umliegenden Gelände gilt Leinenpflicht. Hunde dürfen erst auf ausdrückliche Anweisung des Trainers freigelassen werden. Dabei übernimmt der Hundehalter die Verantwortung und hat bei eventuellen Problemen beim Freilauf darauf hinzuweisen.

Hundekot ist jederzeit aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.

Die Hundeschule kann Kursteilnehmenden bei Rückstand in der Ausbildung (etwa bei schwerwiegenden Problemen, die in einer Gruppenlektion nicht bearbeitet werden können) Privatlektionen vorschlagen. Sollte sich die Teilnehmende nicht bereit erklären, den Rückstand aufzuarbeiten, kann ein Ausschluss von der weiteren Ausbildung erfolgen.

6. Copyright für Unterlagen; Verwendung von Bildmaterial durch die Hundeschule

Sämtliche von Hundeschule angegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.

Die Hundeschule darf Bildmaterial, welches auf dem Areal der Hundeschule oder während des Übungsbetriebes (auch ausserhalb des Areals) gemacht wird, entschädigungslos für Werbezwecke (Website, Prospekte etc.) im Zusammenhang mit der Hundeschule verwenden.

7. Haftung

Während der Ausbildung tragen die Hundehaltenden alle Verantwortung für sich und den Hund. Sie müssen entsprechend versichert sein. Die Hundeschule haftet für allfälliges vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten ihrerseits. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, wird ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz der Hundeschule; diese kann auch am ordentlichen Gerichtsstand klagen. Anwendbar ist in jedem Fall schweizerisches Recht.